Das neue Gesetz
BUNDESGESETZBLATT
Teil 1
1999 Ausgegeben zu Bonn am 30. Februar Nr. 13
Inhalt
Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern
(Männerhalteverordnung MhaltVO)
Bekanntmachung der Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern
(Männerhalteverordnung MhaltVO)
Vom 29.02.1999
Aufgrund des §32a Abs. 4 des Artenschutzgesetzes (BGB NR. 581/1973) in der Fassung der Änderung vom 31.12.1985 (BGB NR. 430/1985) wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet.
Artikel 1
Allgemeine Bestimmungen
Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problematisch wie zu Großmutters Zeiten und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zum Mann überhaupt noch lohnt.
Gottlob gibt es ja auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch nur selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte aber laut BGB NR. 584/1973 unbedingt aufweisen:
§1
(1) Er sollte nützlich sein (d.h. handwerkliche Fähigkeiten besitzen, fleißig im Haushalt, eine Wucht im Bett u.v.a.m)
(2) Er sollte herzeigbar sein (d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen)
(3) Abs. 1 und 2 brauchen nicht zutreffen, wenn §2 erfüllt wird.
§2
Er ist reich.
Artikel 2
Tips und Empfehlungen
(1) Anschaffung
Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht mit dazu bei, daß die Anzahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.
(2) Ernährung
Wie der Mensch, so ist auch der Mann ein Allesfresser. Man kann ihn neben Dosenfutter auch ab und zu mit frischen Obst und Gemäüse füttern. Vorsicht jedoch vor Überalterung! Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.
(3) Unterbringung
Man sollte ihn nicht auf längere Zeit den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv werden kann, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit) sollte ihn ab und zu ins Freie führen, damit er etwas Auslauf hat.
(4) Pflege
Sorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.
(5) Ausbildung
Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Kursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie "Hol", "Mach", "Bleib", "Tiefer", "Fester", "Jetzt nicht", "Gib" und "Sei still" erleichtern die Haltung des Mannes erheblich und sind - entgegen bestehender Theorien - selbst von Männern erlernbar.
(6) Fortpflanzung
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. In extremen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn ein brünstiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.
Bonn, den 29. Februar 1999
Die Bundesministerin für Artenschutz und Umweltangelegenheiten
